Nein, Behoerden haben grundsaetzlich keine Bringschuld. Das Fianzamt darf zum Beispiel keinen Rat geben, wie Steuern gespart werden koennen und die Botschaft nicht, wie ein Visum erwirkt werden kann.
Denoch kann man natuerlich IM VORFELD am Schalter 10 der Botschaft Informationen bezueglich eines Visumantrages einholen. Hier wuerde dann darauf hingewiesen werden, dass mit einem Schengenvisum eine Erwerbstaetigkeit nicht gestattet sei und ein D-Visum Antrag mit Unterstuetzung des anstellenden deutschen Unternehmens zu stellen waere.
In Sachen Schengenvisum wird die Botschaft aber auch nicht allzu sehr in's Detail gehen sondern lediglich informieren, dass die Finanzierung gesichert sein muss, eine Flugreservierung und Unterkunftsnachweis/Hotelreservierung gefordert ist und Nachweise zu einer Verwurzelung mit dem Heimatland z. B. in Form einer Dokumentation einer Erwerbstaetigkeit. Wie diese Dokumentation jedoch aussehen soll dazu gibt es keinerlei Details. Wie erwaehnt alles ist ausschliessliche Bringschuld des Antragsstellers.
Der derzeitige Leiter der Visastelle in Bangkok ist seit ca. 9 Monaten im Amt und sicherlich der "Korrekteste" in Bezug auf Ausfuehrung von deutschen Gesetzen und Verordnungen, den Bangkok in den letzten sechs Jahren gesehen hat. Er vertritt ohne wenn und aber die (gesetzesgestuetze) Ansicht, dass es ausschliesslich Aufgabe der ANTRAGSTELLENDEN Person sei, eine erforderliche Beweisfuehrung mit stichhaltigen dokumentellen Nachweisen beizubringen und zwar nach den Grundzuegen deutscher Auffassung.
Zwar befindet sich die Botschaft in Thailand ist aber letztendlich eine deutsche Behoerde, fuer die ausschliesslich deutsche Gesetze und Verordnungen tragend sind. "Aber in Thailand..." ist eine Argumentation, die nur noch sehr wenig Gehoer findet, zumindest nicht beim derzeitigen Leiter der Visa Stelle der Bundesrepublik Deutschland.
Was kann unter den Umstaenden gemacht werden? Nicht viel, ausser allen Erfordernissen bestmoeglich nachzukommen oder den verwaltungsrechtlichen Weg gehen, falls offensichtlich ist, dass unverhaeltnismaessig hart bzw. unrechtmaessig gehandelt wurde.
Es weht derzeit ein recht scharfer Wind in der Botschaft und mir persoenlich wurde sogar schon in einer Sache (ungerechtfertigt) mit einem Hausverbot gedroht.
Fazit: Wurde bei der angesprochenen Sache fadenscheinig und/oder bewusst regelwidrig agiert, dann ist ein Visumantrag grundsaetzlich abzulehen. Anscheinend wurde der Verdacht in dem Augenblick bekraeftigt, als ein deutsches Unternehmen offiziell bestaetigte, dass der Schengenaufenthalt einer Erwerbstaetigkeit dienen sollte. Hierfuer ist ganz klar das Schengener Durchfuehrungsuebereinkommen nicht vorgesehen.
Selbst eine auslaendische Verwandte darf mit einem Schengenvisum noch nicht einmal Aufgaben der Haushaltsfuehrung in der eigenen Familie vornehmen. Auch dann nicht, wenn kein direktes Entgelt bezahlt wird, denn eine Abgeltung der "Arbeit" kann ja auch durch andere Verguenstigungen (Kost und Logis, andere Naturalien, touristische Reisen im Schengengebiet etc.) erfolgen. Ein Schengenvisum wird dann auf jeden Fall auch abgelehnt, wenn z. B. eine Nicht nach Deutschland reist um eine kranke Tante dort pflegerisch oder im Haushalt zu unterstuetzen.
Nein, hierueber muss die Botschaft nicht im Vorfeld informieren, sondern die antragstellende Person erlaeutert den Grund des Aufenthaltes fuer das beantragte Visum. Stellt sich jetzt bereits heraus, dass einer Erwerbstaetigkeit nachgegangen werden soll, dann gibt es zwei Moeglichkeiten:
- der Antrag wird gar nicht angenommen, da Schengenvisa ausschliesslich fuer Besuchs- und Geschaeftsreisen vorgesehen sind. ERWERBSTAETIGKEIT ist ausgeschlossen.
- der Antrag wird angenommen und nach Beurteilung der Entscheidungstraeger abgelehnt mit der Begruendung, dass waehrend des Aufenthaltes gesetzeswidrige Taetigkeiten wahrgenommen werden sollen
Zu welcher der beidigen Situationen es auch kommen mag, der "Schengenzug" wird unweigerlich abgefahren sein, denn es besteht NUN begruendeter Verdacht, dass das Visum fuer illegale Zwecke missbraucht werden soll.
Bitte keine Argumenation, ob dieses nun untragbar ist oder nicht und alles eine Schikane der Behoerden gegenueber der Buerger sei. Beschwerden immer nur an die zustaendigen Stellen richten anstatt wertwolle Resourcen fuer nichts und wieder nichts zu verschwenden.
ICH mache nicht die Regeln sondern fuer mich sind sie genauso eine Huerde wie fuer alle anderen auch. Es gilt fuer ALLE die Anforderungen bestmoeglich zu erfuellen, um die Erfolgschancen zu erhoehen. Auch trifft zu, wie im geschilderten Fall, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schuetzt.
