stern.de-Kolumnist Carsten Scheibe bekommt E-Mail-Post vom Anwalt: Er soll sich illegal Musik in einer Tauschbörse besorgt haben und muss nun blechen. Das Problem: Scheibe holt sich seine Songs aus ganz anderer Quelle, es gibt noch keine Stöhn-Hörbücher und der Anwalt kennt keine Umlaute.
Ich bekomme einen Schreck. In meinem Postfach liegt plötzlich eine E-Mail von einem deutschen Anwalt. Er wirft mir vor, in einer Tauschbörse Multimedia-Dateien heruntergeladen und via Peer-to-Peer-Netzwerk weiterverbreitet zu haben. In der Mail heißt es:
"Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma xxxx an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwerrungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden."
Das Hantieren mit den vielen Paragraphen schüchtert ein. Auch wird mir genau belegt, mit welcher IP ich die Urheberrechtsverletzung durchgeführt haben soll. Als die Panik gerade so richtig hochkocht, erfahre ich zum Glück, dass ich noch glimpflich davonkommen kann:
"Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
"Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen. Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben."
Normalerweise wäre das jetzt genau der richtige Zeitpunkt, um sofort einen Hunderter zu zücken. Doch ich entdecke ziemlich schnell, dass es sich bei der Mail um Spam handelt, um den Versuch, illegal Geld abzuzocken. Hier meine eigene kleine Checkliste:
* 1. Die Mail geht an eine fremde Domain, von der aus nur eine passive Weiterschaltung auf meinen E-Mail-Account besteht. Ich kann gar nicht gemeint sein.
* 2. Im Anschreiben fehlt die namentliche Anrede meiner Person. Die Mail ist zu unpersönlich.
* 3. Anwälte würden ein solches Schreiben immer nur per Post versenden und nicht per Mail.
* 4. Die Logik stimmt nicht. Als Auftraggeber wird eine Firma genannt, die Pornofilme herstellt. Ich soll aber MP3-Dateien heruntergeladen haben. Hörbücher aus dem Stöhngewerbe sind mir aber unbekannt.
* 5. Meine IP-Adresse stimmt gar nicht. Außerdem fehlt die Angabe von Datum und Uhrzeit. Ohne diesen Zeitstempel ist die IP-Adresse nichts wert.
* 6. Im Schreiben fehlen deutsche Umlaute. Das legt den Schluss nahe, dass die Mail im Ausland aufgesetzt wurde.
* 7. Die Mail ist voller Tippfehler. Anwälte legen großen Wert auf eine korrekte Rechtschreibung.
* 8. Kein Anwalt setzt beim Bezahlen seiner Rechnung auf eine UKASH-Karte.
* 9. Es fehlt die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die ansonsten immer Teil jeder anwaltlichen Abmahnung ist.
* 10. Es fehlen die Kontaktdaten des Anwalts. Bei Geschäfts-Mails ist es aber Pflicht, die gleichen Kontaktdaten zu benennen wie in einem Geschäftsbrief auf Papier.
Also kann ich die Mail beruhigt löschen. Generell gilt: Wer keine Tauschbörsen nutzt, kann deswegen auch nicht abgemahnt werden. Es gibt genügend legale Möglichkeiten, um im Web Musik und Filme herunterzuladen. Gerade Eltern sollten sich den kostenlosen PDF-Leitfaden "Handbuch Filesharing - ein Leitfaden" von Rechtsanwalt Christian Solmecke besorgen, der alle Fragen zum Thema beantwortet.
Zur Zeit spammen irgendwelche Hirnis beliebig User voll. Meist kommen diese Mails ganz konkret mit was down/upgeloadet und 1p-Nummer (schade nur für die schlimmen Jungs ich dokumentiere sehr oft unter welcher IP ich bin!) und die kommen angeblich von einem Rechtsanwalt Florian Giese mit einer e-mail die ra-giese.de enthält.
ABER:
Schaut man mal bei dem ECHTEN >>ra-giese.de<< nach, DER ist stinkwütend über die Spam-Mails in seinem Namen!
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Hinweis und Mitteilung vom 21.10.2010 - 9:20 Uhr
Rechtsanwalt Florian Giese ist nicht Urheber von betrügerischen E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie". Hierbei handelt es sich um Spam-Mails von Betrügern.
Der Sachverhalt ist hier bekannt und Beweismittel sind ausreichend vorhanden. Bitte sehen Sie von Telefonanrufen und E-Mails ab und lesen Sie zunächst diese Mitteilung. Ich danke für Ihr Verständnis.
Update vom 21.10.2010: Die Betrüger versenden nunmehr Spam-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie" unter Verwendung der Domain "ra-giese.info". Diese identischen Mails sind ebenfalls gegenstandslos und brauchen von Ihnen nicht beachtet zur werden. Ein Sperrungs-/Löschungshinweis für diese Domain ist gegenüber dem Provider ausgesprochen worden.
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Die anderen Merkmale der Mail sprechen auch für einen dreisten Versuch, Geld abzuzocken!
Also NICHT antworten, ignorieren!
Bei solchem Müll eigentlich nicht antworten (dann wissen die Urheber nämlich sie haben eine echte Mailadresse!) gegebenenfalls wenn etwa ein echtes Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wird (im Netz nachsehen ob das echt ist!) mit Verweis auf Rechtsschutzversicherung, sehe Ihrer Klage gelassen entgegen, und bei weiteren Drohungen Anzeige und Berechnung von eigenem Arbeitsaufwand in Höhe von Euro 120.- pro Stunde ankündigen!
Nie wieder was gehört von solchen Scheissern! (sry der Ausdruck musste mal sein!)
Lukchang
>>> ach ja Kopie des Vorgangs an die zitierte Staatsanwaltschaft, bei der die Sache angeblich anhängig ist, senden die werden dann gern selber tätig gegen den Urheber !!! <<<
Am besten ists auf dem Bauernhof, den 'Oma und Opa' aufgebaut haben, 30 km S von Surat Thani ...