Da manche ja hier Geschäfte machen im Internet .
1) Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz
2) Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
3) Kosmetikverordnung bei Asienimporten
4) Google Adwords Werbung
5) Werbung mit Garantien
6) Falsche Gewährleistungsregelungen, vor allem bei Gebrauchtware
7) Fehlende Angabe der MwST
8) Fehlende Widerrufsbelehrung als gewerblicher Verkäufer
9) Rücksendekosten bei Widerruf und Rückgabe
10) Ungenehmigte Verwendung von original Herstellerbildern
11) Falsche Kategorieangabe
12) Einschränkung des Wiederrufs oder Rückgaberechtes
13) Der Vermerk "Rücksendung nur in Originalverpackung"
14) unvollständige(s)/ fehlende(s) Anbieterkennzeichnung/ Impressum
15) Privatverkauf obwohl es sich erkennbar um ein Gewerbe handelt
16) Ausschluss der Gewährleistung bei Gewerbetreibenden
17) Markenverletzung durch Importe
18) Angebot von Markenfälschungen und Patentverletzung
19) Verstoß gegen die Verpackungsverordnung
20) Markenverletzung durch Produktbeschreibung
21) 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung ohne einzeln vertraglich geschlossene Vereinbarung
22) das Wort "Ladenpreis" in der Artikelbeschreibung
23) Verstoß gegen die Buchpreisbindung
24) Indizierte Filme
25) Wortlaut "CE-geprüft" - unter Umständen irreführend und/oder Werbung mit Selbstverständlichkeiten und damit wettbewerbswidrig
26) Verwendung alter Widerrufsbelehrungen (Fassungen vor dem 11.06.2010 bzw. 01.04.2008)
27) KFT-Ersatzteile
28) Falsche Kategorieangabe
29) Unwirksame AGB-Klauseln
30) Falscher UVP-Preis
Kategorien, in denen die häufigsten Probleme auftreten:
1) Gebrauchte Bücher
2) Computer, Computerzubehör und -spiele
3) Sportbekleidung
4) Schmuck & Uhren
5) Gebrauchte Textilien
6) Gewerbliche Angebote von Immobilien
7) Anglerbedarf
8) Modellbauartikel
9) Kosmetik
10) Batterien
11) Spielzeug
12) CD's
13) Kunst und Bilder
14) Textilien
15) Fahrräder
Abmahngefährdete Floskeln:
„Unter Ausschluss der Gewährleistung“:
Die meisten Privatverkäufer haben diesen Vermerk in Ihren Angeboten, davon ausgehend, dass sie, anders wie Gewerbetreibende, keine mindestens einjährige Gewährleistung anbieten müssen. Der Fall ändert sich dann, wenn Privatanbieter durch Ihre Anzahl an Artikeln als Gewerbetreibende eingestuft werden. Dann ist diese Regelung definitiv hinfällig.
„Auslandsversandkosten müssen erfragt werden“:
Hier reicht es nicht, nur diesen Hinweis in der Artikelbeschreibung zu platzieren. Es muss zwingend auch die entstehenden Versandkosten zumindest so ausgewiesen werden, sodass sich der Käufer seinen Endpreis selbst errechnen könnte.
„Die Lieferzeit beträgt in der Regel…“:
Diese Floskel stellt gänzlich eine unwirksame AGB-Klausel dar. Ein Kunde muss ohne Schwierigkeiten und ohne rechtliche Beratung in der Lage sein, die in den AGBs hinterlegte Lieferfrist selbst zu erkennen oder aber zu berechnen.
Sammy
Top 30 der Abmahnungsgründe
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Re: Top 30 der Abmahnungsgründe
,,armes,, deutschland
rechnungsdatum ist gleich lieferdatum
rechnungsdatum ist gleich lieferdatum
....es geht auch anders.