Urteil zu verspäteten Anschlussflügen außerhalb der EU
Verfasst: 14.11.2012 11:28
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kopiert aus Donaukurier.deUrteil zu verspäteten Anschlussflügen außerhalb der EU
Bild: Urteil zu verspäteten Anschlussflügen außerhalb der EU. Verspätet sich ein Anschlussflug außerhalb der EU haben Flugpassagiere keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar. Er wies damit Reisende nach Brasilien und Thailand ab.
Verspätet sich ein Anschlussflug außerhalb der EU haben Flugpassagiere keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar. Er wies damit Reisende nach Brasilien und Thailand ab.
Verspätet sich ein Anschlussflug außerhalb der EU haben Flugpassagiere keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar. Er wies damit Reisende nach Brasilien und Thailand ab.
Im ersten Fall hatten die Kläger bei der brasilianischen Fluglinie TAM Flüge von Frankfurt am Main nach ins brasilianische Belem gebucht. Beim Umsteigen in São Paulo verspätete sich der Anschlussflug allerdings um acht Stunden. Im zweiten Fall ging die Reise mit Oman Air von Frankfurt über Muskat im Oman nach Bangkok. Auch hier mussten die Fluggäste beim Umsteigen acht Stunden länger als geplant warten.
Mit ihrer Klage verlangten sie daher eine sogenannte Ausgleichszahlung von 600 Euro je Person. Solche Zahlungen stehen den Fluggästen nach EU-Recht zu, wenn sich Flüge erheblich verspäten oder ganz ausfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Flug in der EU startet oder - bei europäischen Fluggesellschaften - landet.
Nach dem Karlsruher Urteil ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, wenn nur ein Anschlussflug außerhalb der EU verspätet ist. In Frankfurt aber seien beide Flieger pünktlich gestartet. Der Anschlussflug sei ein neuer Flug, der nicht mehr den EU-Vorschriften unterliege. Offen ließ der BGH, ob dies ausnahmsweise anders zu sehen ist, wenn beide Flüge unter einer einheitlichen Flugnummer gebucht werden.