Die Folgen des neuen KFZ Briefes
Verfasst: 07.07.2011 12:52
vor ca 5 bis 6 Jahren wurde der neue KFZ Brief in Deutschland eingeführt.
Jeder, der in seinem Wagen etwas eintragen lässt, bekommt automatisch von der Zulassungsstelle den neuen KFZ Brief ausgestellt.
Langläufig ist die Meinung, dass mit der Zeit alles besser wird.
Dies ist beim neuen KFZ Brief definitiv nicht der Fall.
Bei meinem Wagen wurde vor 5 Jahren ein recall durchgeführt.
Der Fahrzeughersteller baute mit kostenfrei ein neues Lenkgetriebe ein, und versah den Wagen mit neuen Felgen und Reifen.
Die neuen Felgen hatten einen anderen Durchmesser und waren das Ergebnis einer Sicherheitsmassnahme, da die alten Felgen mit dem alten Lenkgetriebe ein Sicherheitsrisiko darstellten.
Das neue Lenkgetriebe war auf diese neuen Felgen eingestellt worden, und man informierte mich, dass die alten Felgengrössen jetzt für das Fahrzeug nicht mehr zu verwenden sei, ohne die Sicherheit zu gefährden.
Nach dem Ende des Recalls bekam ich ein Tüv Gutachten über die Eintragung der Felgen und ein zugehöriges Gutachten.
Ich fuhr zur Zulassungsstelle, um mir die neuen Felgen eintragen zu lassen,
und bekam den neuen KFZ Brief ausgehändigt, in dem nun jegliche technische Daten, wie die neuen Felgen fehlten.
Nur auf einer anliegenden Karte, welche an dem Kfz Schein angetackert war, befand sich der Vermerk über die eingetragenen Felgen.
In den folgenden Jahren legte ich den Wagen während längerer Thailandüberwinterungen still und meldete ihn später wieder an.
Aktuell passierte nun folgendes, der TÜV machte mich darauf aufmerksam, dass die Felgen in der angetackerten Anlage nicht eingetragen waren.
Bei der Zulassungsstelle sagte man, dass man über Eintragungen, die älter, als 2 Jahre sind, keine Daten mehr abgespeichert habe.
Auch das Recall Tüv Gutachten sei zu alt, sodass man aufgrund dessen die Felgen nicht wieder eintragen könnte.
Man teilte mir mit, dass jedesmal, wenn ein Fahrzeug wieder angemeldet wird, man sofort die neue angetackerte Anlage zum Kfz Schein überprüfen müsste, sonst akzeptiert man, dass die Zulassungsstelle durch eine Verkürzung der Eintragsliste, erfolgte Eintragungen wieder gelöscht hat.
So soll der Wagen jetzt nur mit derjenigen Bereifung betrieben werden,
die damals Grund für den Recall des Herstellers war, weil sie technisch gefährlich sei.
(zudem hatte die neue Einstellung des Lenkgetriebes ja eine nutzung der Altfelgen ausgeschlossen, die Felgen wurden vom Hersteller damals eingezogen)
Stellt man sich nun vor, dass ein Wagen nicht über Jahre in einer Hand ist, sondern durch Besitzerwechsel zu einem unbedarften Käufer kommt,
der durch die heutige Handhabung zu einem technisch gefährlichen Strassenverkehrsfahrzeug kommt,
dann ist es ein Skandal, dass der Verlust von Menschenleben im Strassenverkehr billigend in Kauf genommen wird,
weil die Zulassungsstellen eingetragende Zusatzfelgen eigenmächtig löschen,
im Glauben, nur die technische Ausstattung ab Werk, sei die technisch sichere Lösung.
Damit ist klar, dass man mit dem neuen Kfz Brief, eine Verwässerung der technischen Daten,
und der Wahrnehmung der bestehenden Betriebserlaubnis erreicht hat.
Jeder, der in seinem Wagen etwas eintragen lässt, bekommt automatisch von der Zulassungsstelle den neuen KFZ Brief ausgestellt.
Langläufig ist die Meinung, dass mit der Zeit alles besser wird.
Dies ist beim neuen KFZ Brief definitiv nicht der Fall.
Bei meinem Wagen wurde vor 5 Jahren ein recall durchgeführt.
Der Fahrzeughersteller baute mit kostenfrei ein neues Lenkgetriebe ein, und versah den Wagen mit neuen Felgen und Reifen.
Die neuen Felgen hatten einen anderen Durchmesser und waren das Ergebnis einer Sicherheitsmassnahme, da die alten Felgen mit dem alten Lenkgetriebe ein Sicherheitsrisiko darstellten.
Das neue Lenkgetriebe war auf diese neuen Felgen eingestellt worden, und man informierte mich, dass die alten Felgengrössen jetzt für das Fahrzeug nicht mehr zu verwenden sei, ohne die Sicherheit zu gefährden.
Nach dem Ende des Recalls bekam ich ein Tüv Gutachten über die Eintragung der Felgen und ein zugehöriges Gutachten.
Ich fuhr zur Zulassungsstelle, um mir die neuen Felgen eintragen zu lassen,
und bekam den neuen KFZ Brief ausgehändigt, in dem nun jegliche technische Daten, wie die neuen Felgen fehlten.
Nur auf einer anliegenden Karte, welche an dem Kfz Schein angetackert war, befand sich der Vermerk über die eingetragenen Felgen.
In den folgenden Jahren legte ich den Wagen während längerer Thailandüberwinterungen still und meldete ihn später wieder an.
Aktuell passierte nun folgendes, der TÜV machte mich darauf aufmerksam, dass die Felgen in der angetackerten Anlage nicht eingetragen waren.
Bei der Zulassungsstelle sagte man, dass man über Eintragungen, die älter, als 2 Jahre sind, keine Daten mehr abgespeichert habe.
Auch das Recall Tüv Gutachten sei zu alt, sodass man aufgrund dessen die Felgen nicht wieder eintragen könnte.
Man teilte mir mit, dass jedesmal, wenn ein Fahrzeug wieder angemeldet wird, man sofort die neue angetackerte Anlage zum Kfz Schein überprüfen müsste, sonst akzeptiert man, dass die Zulassungsstelle durch eine Verkürzung der Eintragsliste, erfolgte Eintragungen wieder gelöscht hat.
So soll der Wagen jetzt nur mit derjenigen Bereifung betrieben werden,
die damals Grund für den Recall des Herstellers war, weil sie technisch gefährlich sei.
(zudem hatte die neue Einstellung des Lenkgetriebes ja eine nutzung der Altfelgen ausgeschlossen, die Felgen wurden vom Hersteller damals eingezogen)
Stellt man sich nun vor, dass ein Wagen nicht über Jahre in einer Hand ist, sondern durch Besitzerwechsel zu einem unbedarften Käufer kommt,
der durch die heutige Handhabung zu einem technisch gefährlichen Strassenverkehrsfahrzeug kommt,
dann ist es ein Skandal, dass der Verlust von Menschenleben im Strassenverkehr billigend in Kauf genommen wird,
weil die Zulassungsstellen eingetragende Zusatzfelgen eigenmächtig löschen,
im Glauben, nur die technische Ausstattung ab Werk, sei die technisch sichere Lösung.
Damit ist klar, dass man mit dem neuen Kfz Brief, eine Verwässerung der technischen Daten,
und der Wahrnehmung der bestehenden Betriebserlaubnis erreicht hat.