[quote="Khun Han";p=53878][quote="DisainaM";p=53859]...
dass mir das gelbe und das blaue Hausbuch, beide ausschliesslich auf meinem Namen, übergeben werden..[/quote]
Und was ist mit dem grünen? Im Ernst, so viel ich weiss, ist das blaue für Thais und das gelbe für Farangs.Tante Gugl sagt ja auch viel über das gelbe Hausbuch, siehe:
siam info
Nittaya
Isaan Forum
Forum Korat Info
Bei
Thaipage steht:
Farangs sind eine andere Sorte Menschen, und sie gehören nicht zusammen mit den Thais in das blaue Hausbuch, sondern für sie gibt es spezielle gelbe Hausbücher. Diese sind zwar bis auf die Farbe absolut identisch mit den blauen, nur den Thais vorbehaltenen Hausbüchern, aber allein die Tatsache, daß diese Kategorie Menschen in einer eigenen Gruppe erfaßt und registriert wird, zeigt doch wohl, daß da ein gewisser Unterschied zu den echten Einwohnern dieses Landes besteht.
Und im
Auswandern nach Thailand:
Im Alltag ist das gelbe Hausbuch sehr nützlich. Der Ausländer der es besitzt, braucht sich keine Wohnsitz Bescheinigung mehr auf der für ihn zustaendigen Immigration ausstellen zu lassen. Das müsste er zum Beispiel bei einem KFZ Kauf, oder der Beantragung des Führerscheins. Ein weiterer Plus Punkt ist die kostenlose Versorgung im Krankheitsfall. Dazu muss er sich im jeweils fuer ihn zuständigen örtliche Krankenhaus anmelden, durch das gelbe Hausbuch ist das möglich. Das Krankenhaus stellt eine Karte aus, durch die eine kostenlose Behandlung garantiert wird. Die Kosten werden in voller Höhe übernommen.
Aber möglich ist alles im Land der Freien.[/quote]
Wer alleiniger Hauseigentümer ist, kann unter bestimmten Hürden das blaue Hausbuch nicht nur bekommen,
sondern auch ins Hausbuch eingetragen werden, - als Farang.
Da ich nicht verheiratet bin, könnte ich damit, wenn es sich ergeben würde,
damit einverstanden sein, dass eine Thai bei mir angemeldet wird, und ins blaue Hausbuch eingetragen wird.
Ist man mit einer Thai verheiratet, ist es selbstverständlich, dass die th. Ehefrau oft ausschliesslich ins blaue Hausbuch eingetragen wird,
was auch rechtliche Auswirkungen im Fall einer Trennung hat.
Während das gelbe Hausbuch für einen Farang der Nachweis für seine Meldeadresse ist,
ist das blaue Hausbuch bei einem Farang ein gewisses Indiz für die Eigentümerstellung.
Natürlich könnte ein ausländischer Ehemann im Fall einer Scheidung auch durch die Baugenehmigung auf seinem Namen oder den Hausbaubelege (auf seinen Namen) nachweisen,
dass das Haus durch ihn gebaut wurde, bz. bezahlt wurde, (wenn er die Unterlagen zu dem Zeitpunkt noch hätte)
der Inhaber des blauen Hausbuches kann die Austragung aus dem gelben Hausbuch veranlassen,
oder die Austragung aus dem blauen Hausbuch,
und hat dadurch die rechtliche Schlüsselgewalt.
Wer als Unverheirateter Ausländer ein Haus an einem Ort mit vielen Ausländern bauen lässt,
für den ist es was einfaches, die Ausstellung von blauen und gelben Hausbuch gleich vom Bauunternehmer als Vertragsbestandteil zu vereinbaren,
die örtlichen Behörden sind durch die häufigen Vorgänge mit Ausländern daran gewohnt,
anders mag es an eher abgeschiedenen Orten sein,
und ganz anders im Fall von Verheirateten, wo Land meist der Ehefrau gehört, die Baugenehmigung erst gar nicht der Name des Ehemanns mit aufgenommen wird,
und damit es erst gar nicht in Frage kommt, dass der Farang ins blaue Hausbuch als Miteigentümer eingetragen wird.