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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 16.08.2013 09:05
von raksiam
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Dann geht es wieder zur immi.

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Auch nach der Mittagspause ist noch einiges los.

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Hier gibt es dann fuer die Neuankoemmlinge die Wartenummern. Nur mit ausgefuelolten Formularen und allen notwendigen Unterlagen gibt es eine Nummer.

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Dann darf man warten bis seine Nummer angezeigt wird und man zur Antragsabgabe gehen kann.

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Wichtig ist aber das man seinen Pass dann auch wieder hier an diesen Schalter mit der neuen Jahresaufenthaltsgenehmigung zurueck bekommt.

Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 25.09.2013 13:01
von raksiam
Projekt gelbes Hausbuch

Habe mich entschlossen ein gelbes Hausbuch zu beantragen. Wir sind heute also sehr früh zu unseren zuständigen Amphore gefahren und haben uns einmal erkundigt was ich den dafür alles an Unterlagen brauche.

Wir sind dann zur Tip's Freundin gegangen und haben da mal nachgefragt. Die Freundin ist dann kurz zur zuständigen Sachbearbeiterin gegangen und hat sich Infos dort geholt.

Sie hat dann zu uns gesagt das ich eine WORK PERMIT brauche! Was ich nicht glaube wollte.
Wir sind dann gegangen und zum JJ Markt gefahren. Das Projekt war damit für mich erledigt.

Knapp zwei Stunden später hat dann Tip's Freundin angerufen und gesagt das ich doch keine Work Permit brauche um ein gelbes Hausbuch zu beantragen.

Also Projekt geht weiter...........

Werde jetzt am Freitag nochmal zum Amphore fahren und nochmal genau nachhaken was die alles von mir haben wollen.

Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 25.09.2013 13:36
von Khun Han
Viel Erfolg bei dem Projekt Gelbes Hausbuch! Eine Arbeitserlaubnis ist sicher nicht erforderlich, ein Rentnervisum dürfte genügen oder eines auf Thai Wife, denn verheiratet muss man sein. Die Beamten sind eben unsicher, besonders wenn sie so etwas das erste Mal für einen Farang ausstellen sollen. Notwendig ist eine beglaubigte Übersetzung des Passes auf Thai und die Namen der Eltern in Thailändischer Schreibweise wollen sie auch wissen. Zeugen müssen die Angaben bestätigen. Mit etwas gutem Willen wird es bald erledigt sein. Ein gelbes Hausbuch erleichtert vieles. Man bekommt damit auch eine Nummer wie alle Thais.



Bei uns war gestern wieder die 90 Tage-Meldung fällig. Ist halt immer mit Zeit- und Geldaufwendung verbunden, mit Taxi zum Busterminal am Flughafen 70 Baht, mit Van nach Pak Nam 2x 30 Baht, Fahrtzeit 1,5 Stunden. Auf der Immi mußte ich nicht warten, obwohl einige Farangs auf den Stühlen sassen, die wohl als Lehrer arbeiten wollen, wie an den Beschriftungen der Vans draussen zu sehen war.

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Ein neuer, junger Uniformierter nahm sich gleich meiner an. Er wollte aber Kopien der Pässe haben. Hatte ich ja dabei und in Minuten war ich wieder draussen. Deng war noch dabei, ihre Suppe zu essen, die sie wieder von der mobilen Küche gekauft hatte. Zurück gings mit dem Van (2x 25 Baht) nach Bangkapi, wo wir im Tesco beim Fuji speisten und in der Mall noch einkauften. Und so das Angenehme mit dem Notwendigen verbanden.

Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 25.09.2013 15:44
von raksiam
Am Freitag werde ich genau wissen was die alles an Unterlagen von mir haben moechten. Werde wieder den gleichen Uebersetzungsservice bei bei unserer Heiratsregistrierung hier in Bangkok nutzen.

Die Frau ist recht schnelle und ich spar mir jede Menge Rennerei.

Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 25.09.2013 15:48
von MOE
Wichtig:

Wer eine durch die Immi in Chaeng Wattana beglaubigte Übersetzung seines Passes braucht, sollte unbedingt darauf achten, daß der Paß 1:1 übersetzt wird, inclusive leerem Rechteck für das Paßfoto. Die Übersetzung muß exakt optisch dem Original entsprechen, ansonsten gibt es keine Beglaubigung.

Im Erdgeschoß der Immigration gibt es aber genügend "fliegende" Übersetzungsbüros, die zügig das Gewünschte liefern können.

Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 25.09.2013 16:51
von petpet
[quote="Khun Han";p=53819]Viel Erfolg bei dem Projekt Gelbes Hausbuch! Eine Arbeitserlaubnis ist sicher nicht erforderlich, ein Rentnervisum dürfte genügen oder eines auf Thai Wife, denn verheiratet muss man sein. ...[/quote]

Nein, um ein gelbes Hausbuch ausgestellt zu bekommen, muss man nicht verheiratet sein!

:-) Petpet

Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 26.09.2013 04:47
von Khun Han
[quote="petpet";p=53828]

Nein, um ein gelbes Hausbuch ausgestellt zu bekommen, muss man nicht verheiratet sein!
[/quote]
Das will ich jetzt nicht abstreiten. Meine Aussage beruhte auf der Tatsache, dass meinem deutschen Nachbarn das Hausbuch verwehrt wurde mit der Begründung, dass er mit seiner Thai-Partnerin nicht verheiratet sei. Er war auf dem gleichen Amphoe wie ich und es wurden ihm auch meine Unterlagen und die vieler anderer Farangs gezeigt. Vielleicht gibt es da Spielraum und vielleicht ist es bei einem Ledigen, der hier Wohneigentum hat, anders. Entscheiden werden wohl auch mehrere Stellen oder Beamte.

Chaeng Wattana hat damit m.E. nichts zu tun. Bestätigen muss die korrekte Übersetzung des deutschen Passes die deutsche Botschaft. Die formlose Übersetzung hatte für mich damals eine Übersetzerin beim L.O.W. Travel Service gemacht, die gegenüber der Botschaft ihre Büros hat, und die haben auch gleich die Übersetzung mit angehefteter Kopien der Passseiten bestätigen lassen.

Die Beamtin auf dem Amphoe (außerhalb Bangkoks) war bei mir sehr freundlich und entgegenkommend. Verlangt hatte sie nur 100 Baht als Auslage für die beiden anderen Angestellten, die als Zeugen fungierten.

Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 26.09.2013 09:41
von MOE
[quote="Khun Han";p=53838][quote="petpet";p=53828]

Nein, um ein gelbes Hausbuch ausgestellt zu bekommen, muss man nicht verheiratet sein!
[/quote]
Das will ich jetzt nicht abstreiten. Meine Aussage beruhte auf der Tatsache, dass meinem deutschen Nachbarn das Hausbuch verwehrt wurde mit der Begründung, dass er mit seiner Thai-Partnerin nicht verheiratet sei. Er war auf dem gleichen Amphoe wie ich und es wurden ihm auch meine Unterlagen und die vieler anderer Farangs gezeigt. Vielleicht gibt es da Spielraum und vielleicht ist es bei einem Ledigen, der hier Wohneigentum hat, anders. Entscheiden werden wohl auch mehrere Stellen oder Beamte.

Chaeng Wattana hat damit m.E. nichts zu tun. Bestätigen muss die korrekte Übersetzung des deutschen Passes die deutsche Botschaft. Die formlose Übersetzung hatte für mich damals eine Übersetzerin beim L.O.W. Travel Service gemacht, die gegenüber der Botschaft ihre Büros hat, und die haben auch gleich die Übersetzung mit angehefteter Kopien der Passseiten bestätigen lassen.

Die Beamtin auf dem Amphoe (außerhalb Bangkoks) war bei mir sehr freundlich und entgegenkommend. Verlangt hatte sie nur 100 Baht als Auslage für die beiden anderen Angestellten, die als Zeugen fungierten.[/quote]

Bei meinem Gelben Hausbuch lief es so: Kopie des Reisepasses von der Botschaft beglaubigen lassen, dann Kopie des Reisepasses übersetzen lassen und die Übersetzung bei der Immigration in Chaeng Wattana beglaubigen lassen. So lauteten die Instruktionen der Amphoe Bangkok Noi.

edit: Amphoe

Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 26.09.2013 14:34
von bukeo
[quote="Khun Han";p=53838]
Das will ich jetzt nicht abstreiten. Meine Aussage beruhte auf der Tatsache, dass meinem deutschen Nachbarn das Hausbuch verwehrt wurde mit der Begründung, dass er mit seiner Thai-Partnerin nicht verheiratet sei. Er war auf dem gleichen Amphoe wie ich und es wurden ihm auch meine Unterlagen und die vieler anderer Farangs gezeigt. Vielleicht gibt es da Spielraum und vielleicht ist es bei einem Ledigen, der hier Wohneigentum hat, anders. Entscheiden werden wohl auch mehrere Stellen oder Beamte.
[/quote]

richtig, die Amphoes hier stellen auch kein gelbes Hausbuch aus, wenn man nicht mit einer Thai verheiratet ist. Meinem Freund wurde es auch mit dieser Begründung
abgelehnt.
Ich erhielt meines ohne Passkopie der Botschaft, seinerzeit wurden aber noch Wohnistzbescheinigung von der Immigration ausgestellt. Das wurde scheinbar eingestellt.

Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 26.09.2013 19:42
von MadMac
Gelbes Tabien Baan funktioniert in Bangkok auch fuer Unverheiratete. Man muss aber Zeugen beibringen