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Re: VISA für Deutschland

Verfasst: 08.07.2010 11:51
von Chak
Tramaico hat geschrieben:Nein, Behoerden haben grundsaetzlich keine Bringschuld. Das Fianzamt darf zum Beispiel keinen Rat geben, wie Steuern gespart werden koennen und die Botschaft nicht, wie ein Visum erwirkt werden kann.
Das ist nicht ganz richtig, bei Arbeitnehmern oder Rentnern dürfen die Finanzämter nicht nur, sie sind sogar angehalten den Steuerpflichtigebn Auskünfte zu geben, was dann auch beinhaltet, dass durchaus Steuern gespart werden. Bei anderen Einkünften allerdings müssen sie dann allerdings an meinen Berufsstand verweisen.

Re: VISA für Deutschland

Verfasst: 08.07.2010 12:18
von Tramaico
Aha, als ich freiwillig gekuendigt hatte, nach Thailand gegangen bin und nach einem Jahr in Verhandlung mit dem Finanzamt bezueglich der letzten Einkommenssteuererklaerung ging, da zierte man sich sehr und behauptete, dass nicht viel ginge. Doch dann gab es dann Dank Internet statt Steuerschuld dann auch noch etwas heraus.

Irgendwie muesste ich mich jetzt ja diskriminiert fuehlen. Okay, kein Rentner, aber immerhin war ich ja vorher und dann spaeter ja auch in Thailand auch Arbeitnehmer. Im letzteren Fall durch mich als Boss meiner thailaendischen Firma angestellt, da ich ja als Auslaender in TH nicht selbststaendig arbeiten darf.

Sage Fabian, hat mich die Dame vom holzmindener Fianzamt buergerfeindlich und ungerecht behandelt? Wenn ja, bringe es mir bitte schonend bei, damit mir gleich mein Singha noch schmeckt. :ohoh:

Re: VISA für Deutschland

Verfasst: 08.07.2010 12:22
von Chak
Ich drücke es mal so aus, vielleicht wäre sie ja auch gerne nach Thailand gegangen. Ja, dir ist Unrecht widerfahren, aber nach all den JAhren sollte dir das das Bier Singh nicht allzu lange vergällen.

Re: VISA für Deutschland

Verfasst: 08.07.2010 12:36
von Tramaico
Hatte nicht irgendwo ein gewisser Willy geschrieben, dass das Langzeitgedaechtnis im Alter, bin ja fast Fuffzich, besser wird? Vergessen wird somit schwerer. Zum Glueck bin ich ja zwischenzeitlich Buddhist und somit werde ich zwar nicht vergessen, aber vergeben was wiederum mein Bier schmackhaft macht und Buhnmie das Leben erleichtert, weil ich ihn in tiefem Groll nicht ersatzweise treten muss.

Ein Jahrzehnt in D keine Steuern gezahlt hilft auch ein bisschen, obwohl vorgestern dafuer hier in TH erledigt.

Somit Happy End. Foren sind was feines, auch wenn Wahrheitskonfrontationen manchmal wenig freundlich sind. :wink:

Re: VISA für Deutschland

Verfasst: 08.07.2010 12:40
von strike
Tramaico hat geschrieben: ....
Selbst eine auslaendische Verwandte darf mit einem Schengenvisum noch nicht einmal Aufgaben der Haushaltsfuehrung in der eigenen Familie vornehmen. Auch dann nicht, wenn kein direktes Entgelt bezahlt wird, denn eine Abgeltung der "Arbeit" kann ja auch durch andere Verguenstigungen (Kost und Logis, andere Naturalien, touristische Reisen im Schengengebiet etc.) erfolgen. Ein Schengenvisum wird dann auf jeden Fall auch abgelehnt, wenn z. B. eine Nicht nach Deutschland reist um eine kranke Tante dort pflegerisch oder im Haushalt zu unterstuetzen. ....
Tramaico,
ich will es nicht besserwissen, aber bei der Antragstellung meiner Schwiegermutter haben wir ganz offen - sowohl auf der ABH als auch auf Nachfrage nach dem Reisegrund auf der Botschaft - mitgeteilt, dass diese meine Frau waehrend und nach der Geburt unterstuetzen - also auch im Haushalt helfen - soll bzw. moechte.
Und voellig schmerzlos, schnell, einfach und ohne jede weitere Nachfrage ein Schengenvisum fuer 3 Monate erhalten.
Haben wir jetzt nur Glueck gehabt, dass dies bereits vor 16 Monaten beantragt wurde und damit der "frische Wind" noch nicht wehte oder ist die Botschaft im Falle von Schwangerschaften/Geburt und der Begleitung derselben durch engste Verwandte grundsaetzlich grosszuegiger?

:nixweiss:

Re: VISA für Deutschland

Verfasst: 08.07.2010 13:03
von Chak
Vielleicht ist bei Schwiegermüttern ja klar, dass man die ohnehin wieder loswerden will.

Nicht dass ich mit meiner Probleme hätte, aber wenn sie sich länger ebi uns einnisten wollte bekämen wir sicherlich welche.

Re: VISA für Deutschland

Verfasst: 08.07.2010 13:14
von Tramaico
strike hat geschrieben:Und voellig schmerzlos, schnell, einfach und ohne jede weitere Nachfrage ein Schengenvisum fuer 3 Monate erhalten.
Haben wir jetzt nur Glueck gehabt, dass dies bereits vor 16 Monaten beantragt wurde und damit der "frische Wind" noch nicht wehte oder ist die Botschaft im Falle von Schwangerschaften/Geburt und der Begleitung derselben durch engste Verwandte grundsaetzlich grosszuegiger?:nixweiss:
Der Kernpunkt ist hier die enge Verwandtschaft. Mutter/Tocher Beziehung. Hier kann die Botschaft davon ausgehen, dass die Hilfestellung nicht auf Kompensationsbasis erfolgt. Bei Tante/Nichte, Grossmutter/Enkelin oder gegebenenfalls bereits bei Geschwistern verhaelt sich das schon wieder anders. Erwerbstaetigkeit ist ja ausdruecklich im Fall von Schengen untersagt.

Haushaltshilfe durch Enkelin, Pflege durch Nichte wurden bereits von der Botschaft als Erwerbstaetigkeit angesehen. Im krassesten Fall koennte bereits ausgelegt werden, dass die Auslandsreise, Kost und Logis bereits der Lohn fuer die zu leistende Arbeit ist.

Nur schwerlich anwendbar, selbst bei deutscher Behoerdendenke, im Falle Mutter reist zur schwangeren Tochter. Die deutschen Behoerden fassen Familienverpflichtung weitaus enger als in Asien, wo Verwandtschaft viel grosszuegiger interpretiert wird. Grossmutter - Enkelin ist nach deutscher Denke bereits entfernte Verwandtschaft, woraus kein Verpflichtungsgefuehlt der kostenlosen Hilfe erwachsen sollte. Zwecksreise statt selbstloser Unterstuetzung. :wink:

Re: VISA für Deutschland

Verfasst: 08.07.2010 14:01
von maesot
strike hat geschrieben:
Tramaico,
ich will es nicht besserwissen, aber bei der Antragstellung meiner Schwiegermutter haben wir ganz offen - sowohl auf der ABH als auch auf Nachfrage nach dem Reisegrund auf der Botschaft - mitgeteilt, dass diese meine Frau waehrend und nach der Geburt unterstuetzen - also auch im Haushalt helfen - soll bzw. moechte.
Und voellig schmerzlos, schnell, einfach und ohne jede weitere Nachfrage ein Schengenvisum fuer 3 Monate erhalten.
Haben wir jetzt nur Glueck gehabt, dass dies bereits vor 16 Monaten beantragt wurde und damit der "frische Wind" noch nicht wehte oder ist die Botschaft im Falle von Schwangerschaften/Geburt und der Begleitung derselben durch engste Verwandte grundsaetzlich grosszuegiger?

:nixweiss:
strike, der ABH ist es egal, ob Deine Schwiegermutter ein Schengenvisum beantragt. Auch was die ABH dazu sagt, ist der Botschaft egal.
Bei einem Schengenvisum ist die ABH (außer bei der Verpflichtungserklärung) nicht beteiligt. Ergänzend zu Tramaicos Äußerung möchte
ich schreiben, dass Deine Schwiegermutter schon ein etwas gehobeneres Alter hatte und somit als mögliche Heiratswillige kaum eine
Gefahr für die Botschaft stellt. Außerdem - war die Begründung der Tochter bei der Schwangerschaft/Geburt zu unterstützen ein plausibler
Grund für die Botschaft Deiner Schwiegermutter das Visum (bei maximaler Länge von 90 Tagen) zu erteilen.

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen aufklären.

Re: VISA für Deutschland

Verfasst: 08.07.2010 14:35
von strike
Chak hat geschrieben:Vielleicht ist bei Schwiegermüttern ja klar, dass man die ohnehin wieder loswerden will......
Der ist wirklich gut :super:
Spaetestens da werden auch Beamte wieder Menschen .....

Re: VISA für Deutschland

Verfasst: 08.07.2010 14:39
von strike
Tramaico hat geschrieben: .... Bei Tante/Nichte, Grossmutter/Enkelin oder gegebenenfalls bereits bei Geschwistern verhaelt sich das schon wieder anders.
Gut zu wissen.
Wie sind denn Deine Erfahrungen bei Einladung eines oder beider Elternteile (deutlich und sichtbar ueber 50 Jahre) auch ohne Schwangerschaft der Tochter?

Gruss,
Strike