Ab Januar soll jeder Tourist 500 THB „Eintrittsgeld“ zahlen
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Re: Ab Januar soll jeder Tourist 500 THB „Eintrittsgeld“ zah
[quote="bukeo";p=54359][quote="MOE";p=54357]
Hmm, ich hab mit meinen Reisepaß nochmal genau angesehen. Visa: Non-Imm, gültig für ein Jahr bis 04.11.2013, Multiple Entry, alle 90-Tage Aufenthaltsmeldung. Nach 3 90-Tage-Meldungen müsste der Immi in Chaeng Watthana ja wohl aufgefallen sein, daß ich ununterbrochen seit 16. Jan 2013 im Land bin, zumal ich jedesmal auch die Kopie der TM 6 mitschicke. Am nächsten Dienstag bin ich zur Visaverlängerung bei der Immi. Ich werde das Forum informieren, sollte ich "arretiert und repatriiert" oder "gebüsst" werden.[/quote]
NON-O wird normalerweise im Ausland ausgestellt. Hast du dein Visum bei der Botschaft in Berlin machen lassen? Ist glaub ich die einzige Stelle, die so etwas macht.
NON-O im Inland ausgestellt, wäre mir neu.
Welches Visum bekommst du dann nächste Woche - wieder ein NON-O. Das ist es was ich eben in Frage stelle.[/quote]
Generalkonsulat München - 90 Tage gültig, verlängert bei der Immigration Division in CW. Beide Stempel "NON-IMMI"
Hmm, ich hab mit meinen Reisepaß nochmal genau angesehen. Visa: Non-Imm, gültig für ein Jahr bis 04.11.2013, Multiple Entry, alle 90-Tage Aufenthaltsmeldung. Nach 3 90-Tage-Meldungen müsste der Immi in Chaeng Watthana ja wohl aufgefallen sein, daß ich ununterbrochen seit 16. Jan 2013 im Land bin, zumal ich jedesmal auch die Kopie der TM 6 mitschicke. Am nächsten Dienstag bin ich zur Visaverlängerung bei der Immi. Ich werde das Forum informieren, sollte ich "arretiert und repatriiert" oder "gebüsst" werden.[/quote]
NON-O wird normalerweise im Ausland ausgestellt. Hast du dein Visum bei der Botschaft in Berlin machen lassen? Ist glaub ich die einzige Stelle, die so etwas macht.
NON-O im Inland ausgestellt, wäre mir neu.
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MOE
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Re: Ab Januar soll jeder Tourist 500 THB „Eintrittsgeld“ zah
[quote="MOE";p=54383]
Generalkonsulat München - 90 Tage gültig, verlängert bei der Immigration Division in CW. Beide Stempel "NON-IMMI"[/quote]
Das würde bedeuten, das ein thail. Konsulat in Deutschland Jahresaufenthaltsgenehmigungen unter der Bezeichnung NON-O ausgibt.
Auf der Webseite bieten sie es nicht an. Dort ist das normale NON-O zu sehen, Aufenthaltsdauer 90 Tage, dann muss man raus.
Das ist schon deshalb sehr interessant, weil man lt. Webseite beim NON-O (verh. mit Thai) keinerlei finanzielle Mittel vorweisen muss. Kein Führungszeugnis, wie das bei der
Jahresaufenthaltsgenehmigung in Berlin der Fall ist und auch kein Gesundheitszeugnis.
Irgendwie wird hier was verwechselt, denke ich mal. Ev. sogar von der Immi in BKK.
Hast du einen Sticker oder einen Stempel im Pass?
Ev. liest ja Tramaico mal mit, der kennt sich in Visaangelegenheiten aus.
Generalkonsulat München - 90 Tage gültig, verlängert bei der Immigration Division in CW. Beide Stempel "NON-IMMI"[/quote]
Das würde bedeuten, das ein thail. Konsulat in Deutschland Jahresaufenthaltsgenehmigungen unter der Bezeichnung NON-O ausgibt.
Auf der Webseite bieten sie es nicht an. Dort ist das normale NON-O zu sehen, Aufenthaltsdauer 90 Tage, dann muss man raus.
Das ist schon deshalb sehr interessant, weil man lt. Webseite beim NON-O (verh. mit Thai) keinerlei finanzielle Mittel vorweisen muss. Kein Führungszeugnis, wie das bei der
Jahresaufenthaltsgenehmigung in Berlin der Fall ist und auch kein Gesundheitszeugnis.
Irgendwie wird hier was verwechselt, denke ich mal. Ev. sogar von der Immi in BKK.
Hast du einen Sticker oder einen Stempel im Pass?
Ev. liest ja Tramaico mal mit, der kennt sich in Visaangelegenheiten aus.

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Re: Ab Januar soll jeder Tourist 500 THB „Eintrittsgeld“ zah
Nicht die Visumgueltigkeit definiert die eigentliche Aufenthaltsgenehmigung, sondern das Datum im Einreisestempel. Ein Visum ist lediglich eine Einreisegenehmigung, waehrend die eigentliche Aufenthaltsgenehmigung im Land erteilt wird. Diese kann je nach Visum-Art (oder gegebenenfalls bei Einreise ohne Visum fuer entsprechende Staaten) 15, 30, 60, 90 oder auch 365 Tage betragen.
365 Tage aber nur im Fall Non-Immigrant O A (Retirement-Visum gepaart mit JahresAUFENTHALTSGENEHMIGUNG). Nur in diesem Fall sollte bereits bei Einreise eine Jahresaufenthaltsgenehmigung erteilt werden.
Im Regelfall erfordert ein Non Immigant Visum, Multiple Entry, eine Ausreise nach 90 Tagen, weil eben bei der ersten Einreise nur 90 Tage Aufenthalt gewaehrt wird. Ausnahme das besagte Non Immigrant O A. Ansonsten ist VOR Ablauf der bei der Einreise erteilten Aufenthaltsgenehmigung eine Aufenthaltsgenehmigung bei Immigration zu beantragen und zwar maximal fuer die Restlaufzeit eines vollen Jahres. Also wurde bei der Einreise 90 Tage Aufenthalt erteilt, koennte um 9 Monate verlaengert werden. Danach dann Verlaengerungen fuer ein volles Jahr.
Wird solch eine Aufenthaltsverlaengerung beantragt, wird im Regelfall das ansich noch gueltige Non Immigrant Visum "used" gestempelt, da ja bereits eingereist wurde und nun der Aufenthalt auf einer im Land erteilten Aufenthaltsgenehmigung basiert. Der Multiple Entry Status des Visums verfaellt und um dieses Multiple Entry aufrecht zu erhalten, waere dann im Einklang der Aufenthaltsgenehmigungsverlaengerung eine Re-Entry Permit (Wiedereinreiseerlaubnis), Multiple Entry zu beantragen, damit bei eine Aus- und Wiedereinreise die Restlaufzeit der Aufenthaltsgenehmigung nicht verfaellt. Wer sich laenger als 90 Tage IM Land aufhaelt muss eine 90-Tages Meldung bei der Immigration durchfuehren.
Grundsaetzlich gilt bei jeder Einreise darauf zu achten, welches Datum, im in dieser Situation eingebrachten Aufenthaltsgenehmigungstempel eingebracht wird. Dieses und nur dieses Datum definiert, wie lange man sich im Lande aufhalten darf und dann entweder ausreisen oder verlaengern muss, voellig unabhaengig von der Visumsgueltigkeit.
365 Tage aber nur im Fall Non-Immigrant O A (Retirement-Visum gepaart mit JahresAUFENTHALTSGENEHMIGUNG). Nur in diesem Fall sollte bereits bei Einreise eine Jahresaufenthaltsgenehmigung erteilt werden.
Im Regelfall erfordert ein Non Immigant Visum, Multiple Entry, eine Ausreise nach 90 Tagen, weil eben bei der ersten Einreise nur 90 Tage Aufenthalt gewaehrt wird. Ausnahme das besagte Non Immigrant O A. Ansonsten ist VOR Ablauf der bei der Einreise erteilten Aufenthaltsgenehmigung eine Aufenthaltsgenehmigung bei Immigration zu beantragen und zwar maximal fuer die Restlaufzeit eines vollen Jahres. Also wurde bei der Einreise 90 Tage Aufenthalt erteilt, koennte um 9 Monate verlaengert werden. Danach dann Verlaengerungen fuer ein volles Jahr.
Wird solch eine Aufenthaltsverlaengerung beantragt, wird im Regelfall das ansich noch gueltige Non Immigrant Visum "used" gestempelt, da ja bereits eingereist wurde und nun der Aufenthalt auf einer im Land erteilten Aufenthaltsgenehmigung basiert. Der Multiple Entry Status des Visums verfaellt und um dieses Multiple Entry aufrecht zu erhalten, waere dann im Einklang der Aufenthaltsgenehmigungsverlaengerung eine Re-Entry Permit (Wiedereinreiseerlaubnis), Multiple Entry zu beantragen, damit bei eine Aus- und Wiedereinreise die Restlaufzeit der Aufenthaltsgenehmigung nicht verfaellt. Wer sich laenger als 90 Tage IM Land aufhaelt muss eine 90-Tages Meldung bei der Immigration durchfuehren.
Grundsaetzlich gilt bei jeder Einreise darauf zu achten, welches Datum, im in dieser Situation eingebrachten Aufenthaltsgenehmigungstempel eingebracht wird. Dieses und nur dieses Datum definiert, wie lange man sich im Lande aufhalten darf und dann entweder ausreisen oder verlaengern muss, voellig unabhaengig von der Visumsgueltigkeit.

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Re: Ab Januar soll jeder Tourist 500 THB „Eintrittsgeld“ zah
[quote="Tramaico";p=54397]
Im Regelfall erfordert ein Non Immigant Visum, Multiple Entry, eine Ausreise nach 90 Tagen, weil eben bei der ersten Einreise nur 90 Tage Aufenthalt gewaehrt wird. Ausnahme das besagte Non Immigrant O A. [/quote]
richtig, nur ist m.E. dieser Visa-Typ nur bei der Botschaft in Berlin erhältlich. Das dies nun auch in München erhältlich sein soll, kann ich fast nicht glauben.
Aber gut, ev. hat es hier eine Änderung gegeben und die haben das auf der Webseite noch nicht vermerkt oder schicken den Vorgang nach Berlin.
Nur denke ich mal, kann so ein Visa NON-O A nur im Ausland ausgestellt werden, MOE dürfte dann bei der anstehenden Verlängerung sicher kein NON-O A mehr bekommen.
Das NON-O A ist eigentlich absolut uninteressant, da viel mehr Unterlagen eingereicht werden müssen - als wenn man es gleich in Thailand beantrangt.
Im Regelfall erfordert ein Non Immigant Visum, Multiple Entry, eine Ausreise nach 90 Tagen, weil eben bei der ersten Einreise nur 90 Tage Aufenthalt gewaehrt wird. Ausnahme das besagte Non Immigrant O A. [/quote]
richtig, nur ist m.E. dieser Visa-Typ nur bei der Botschaft in Berlin erhältlich. Das dies nun auch in München erhältlich sein soll, kann ich fast nicht glauben.
Aber gut, ev. hat es hier eine Änderung gegeben und die haben das auf der Webseite noch nicht vermerkt oder schicken den Vorgang nach Berlin.
Nur denke ich mal, kann so ein Visa NON-O A nur im Ausland ausgestellt werden, MOE dürfte dann bei der anstehenden Verlängerung sicher kein NON-O A mehr bekommen.
Das NON-O A ist eigentlich absolut uninteressant, da viel mehr Unterlagen eingereicht werden müssen - als wenn man es gleich in Thailand beantrangt.
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Re: Ab Januar soll jeder Tourist 500 THB „Eintrittsgeld“ zah
Ich habe hier noch die Quittung vom Kgl. Thail. Honorar-Generalkonsulat, Prinzenstr. 13 80639 München:
Visa non-Immigrant (O) 90 Tage Aufenthalt ab Tage der Einreise, 1 Einreise, 90 Tage Gültigkeit, EUR 55,00
- Paß per Einschreiben hingeschickt (mit den erforderlichen Unterlagen lt website) und 3 Tage später war er wieder da mit Stempel.
Und das haben mir das Generalkonsulat in München und die Immi in Chaeng Watthana bei der Verlängerung in den Paß gestempelt:


NB: Notification of Residence must be made every 90 days.
Visa non-Immigrant (O) 90 Tage Aufenthalt ab Tage der Einreise, 1 Einreise, 90 Tage Gültigkeit, EUR 55,00
- Paß per Einschreiben hingeschickt (mit den erforderlichen Unterlagen lt website) und 3 Tage später war er wieder da mit Stempel.
Und das haben mir das Generalkonsulat in München und die Immi in Chaeng Watthana bei der Verlängerung in den Paß gestempelt:


NB: Notification of Residence must be made every 90 days.
MfG
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Re: Ab Januar soll jeder Tourist 500 THB „Eintrittsgeld“ zah
Eingereist mit eine Non Immigrant O, SINGLE Entry, das bei der Einreise am 07.08.2012 "used" gestempelt wurde. 90 Tage Aufenthalt wurden gewaehrt, bis zum 04.11.2012.
Am 10.10.2012 wurde eine Aufenthaltsgenehmigungsverlaengerung beantragt, die bis zum 04.11.2013 gewaehrt wurde. Zeitgleich wuerde am 10.10.2012 eine RE-ENTRY PERMIT, MULTIPLE ENTRY beantragt. Bei dem oberen Stempel handelt es sich also nicht um ein Non Immigrant Visum sondern eine Re-Entry Permit.
Am 21.12.2012 wuerde ausgereist und am 16.01.2013 wieder eingereist. Auf Basis der RE-ENTRY Permit wurde eine Aufenthaltszeit bis zum 04.11.2013 gewaehrt.
90 Tage Meldungen waren somit faellig im November 2012, April 2013, Juli 2013 und Oktober 2013.
Ca. 1 - 2 Wochen vor dem 04.11.2013 wird Beantragung einer erneuten AUFENTHALTSVERLAENGERUNG faellig (gegebenenfalls erneut gepaart mit einer Re-Entry Permit, falls beabsichtigt wird erneut das Land zu verlassen) oder das Land muss am 04.11.2013 zwangslaeufig verlassen werden.
Bei dem oberen grossen Stempel nicht von dem NON-IMM. verwirren lassen, das es sich nicht um ein Visum sondern eine Re-Entry Permit handelt. Ein Visum wird im Regelfall ausserhalb Thailands beantragt und eine Aufenthaltsgenehmiungsverlaengerung und Re-Entry Permit innerhalb.
Am 10.10.2012 wurde eine Aufenthaltsgenehmigungsverlaengerung beantragt, die bis zum 04.11.2013 gewaehrt wurde. Zeitgleich wuerde am 10.10.2012 eine RE-ENTRY PERMIT, MULTIPLE ENTRY beantragt. Bei dem oberen Stempel handelt es sich also nicht um ein Non Immigrant Visum sondern eine Re-Entry Permit.
Am 21.12.2012 wuerde ausgereist und am 16.01.2013 wieder eingereist. Auf Basis der RE-ENTRY Permit wurde eine Aufenthaltszeit bis zum 04.11.2013 gewaehrt.
90 Tage Meldungen waren somit faellig im November 2012, April 2013, Juli 2013 und Oktober 2013.
Ca. 1 - 2 Wochen vor dem 04.11.2013 wird Beantragung einer erneuten AUFENTHALTSVERLAENGERUNG faellig (gegebenenfalls erneut gepaart mit einer Re-Entry Permit, falls beabsichtigt wird erneut das Land zu verlassen) oder das Land muss am 04.11.2013 zwangslaeufig verlassen werden.
Bei dem oberen grossen Stempel nicht von dem NON-IMM. verwirren lassen, das es sich nicht um ein Visum sondern eine Re-Entry Permit handelt. Ein Visum wird im Regelfall ausserhalb Thailands beantragt und eine Aufenthaltsgenehmiungsverlaengerung und Re-Entry Permit innerhalb.

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Re: Ab Januar soll jeder Tourist 500 THB „Eintrittsgeld“ zah
[quote="MOE";p=54415]Ich habe hier noch die Quittung vom Kgl. Thail. Honorar-Generalkonsulat, Prinzenstr. 13 80639 München:
Visa non-Immigrant (O) 90 Tage Aufenthalt ab Tage der Einreise, 1 Einreise, 90 Tage Gültigkeit, EUR 55,00[/quote]
ja, nun ist einiges klarer. Siehe Tramaicos Erklärung dazu. Hätte mich auch gewundert - das in Thailand NON-O vergeben wird.
Visa non-Immigrant (O) 90 Tage Aufenthalt ab Tage der Einreise, 1 Einreise, 90 Tage Gültigkeit, EUR 55,00[/quote]
ja, nun ist einiges klarer. Siehe Tramaicos Erklärung dazu. Hätte mich auch gewundert - das in Thailand NON-O vergeben wird.
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Ab Januar soll jeder Tourist 500 THB „Eintrittsgeld“ zahlen
[quote="hippo";p=54275]
ist das jetzt schon umgesetzt? wie wird das dann praktiziert? hat da jemand schon erfahrungen gesammelt?
changnoi
kopiert aus TIP[/quote]Ab Januar soll jeder Tourist 500 Baht „Eintrittsgeld“ zahlen...
ist das jetzt schon umgesetzt? wie wird das dann praktiziert? hat da jemand schon erfahrungen gesammelt?
changnoi

„Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.“
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Re: Ab Januar soll jeder Tourist 500 THB „Eintrittsgeld“ zah
Das konnte bisher nicht umgesetzt werden, schau mal nach BKK.
Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit. Aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen.
ABRAHAM LINCOLN
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