
WAr dann doch einfacher als ich gedacht habe.


ja, bei Condos geht das, weil die von Ausländern gekauft werden dürfen.Auch Bangkok bekommt zB. jeder unverheiratete Farang, der ein Ausländer Condo kauft,
das blaue Hausbuch,
eben hier, habe ich meine Zweifel. Ein blaues Hausbuch über ein Grundstück, ohne das eine Thai eingetragen ist. Das müsste ich erst sehen, damit ich es glaube.Bei ausländischen Hausbauern haben sich diese Dinge ebenfalls eingespielt,
wobei behördliche Ansprüche wohl einfacher umzusetzen sind,
wenn dies über einen th. Vertreter abgewickelt wird,
der mit den Abläufen vertraut ist.
funktioniert hier nicht. Hier läuft das so ab: Grundbesitzer verpachtet z.b. den Grund für 30 Jahre, mit Option auf weitere 30 Jahre Verlängerung.Natürlich wird bei Verheirateten grundsätzlich die th. Partnerin (meist alleine) das Hausrecht ausüben,
sie wird deshalb alleine im blauen Hausbuch stehen.
Ist ein unverheirateter Ausländer allerdings alleiniger Hauseigentümer,
kann nur er alleine die rechtlichen Pflichten als Hausherr übernehmen,
(dazu gehört zB. die Pflicht, Besuch im Haus anzumelden)
als Legitimation seiner Hausherrverpflichtung dient ihm sein blaues Hausbuch.
ja, ist in ganz Chiang Mai nicht möglich, auch nicht in der Stadt. Daher interessiert es mich, ob es in Bangkok möglich sein kann. Da habe ichDas es in vielen Provinzen von den Behörden vermieden wird, ein blaues Hausbuch an einen Ausländer ausstellen zu lassen,
ist klar.
naja, es gibt Kanzleien, die verschaffen auch ein Jahresvisum, ohne das man persönlich bei der Immi vorsprechen muss und ohne das man die nötigen 400.000 bzw. 800.000 vorweisen muss. Ist aber auch illegal.Ich hatte vor dem vertrag mit dem bauunternehmer eine renomierte Anwaltskanzlei beauftragt,
und die hatten mich darauf hingewiesen, dass ich dies unbedingt zu einer Vertragsverpflichtung im Bauvertrag machen müsse,
(wäre dies illegal gewesen, hätte die Kanzlei nicht darauf bestanden).
By Kritiya Kanthasate (LL.B.), YK ConsultantsForeigners having permanent residency can be included a Blue House Book according to article 44 of the Central office registration rules (year 2535)
persönliche Vorsprache bei der Immigration ist laut Gesetz nicht erforderlich,naja, es gibt Kanzleien, die verschaffen auch ein Jahresvisum, ohne das man persönlich bei der Immi vorsprechen muss und ohne das man die nötigen 400.000 bzw. 800.000 vorweisen muss. Ist aber auch illegal.
das ist richtig. Bei dieser Art ist der Einkommensnachweis ja auch personengebunden, die 800.000 können natürlich auch Offices zur Verfügung stellen.Das Vorweisen von 400.000 bz 800.000 Baht ist nicht ausschliesslich erforderlich,
es reicht auch ein Nachweis, 65.000 Baht im Monat zu verdienen.