Top 30 der Abmahnungsgründe

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Sammy33
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Top 30 der Abmahnungsgründe

#1

Beitrag von Sammy33 »

Da manche ja hier Geschäfte machen im Internet .
1) Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

2) Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

3) Kosmetikverordnung bei Asienimporten

4) Google Adwords Werbung

5) Werbung mit Garantien

6) Falsche Gewährleistungsregelungen, vor allem bei Gebrauchtware

7) Fehlende Angabe der MwST

8) Fehlende Widerrufsbelehrung als gewerblicher Verkäufer

9) Rücksendekosten bei Widerruf und Rückgabe

10) Ungenehmigte Verwendung von original Herstellerbildern

11) Falsche Kategorieangabe

12) Einschränkung des Wiederrufs oder Rückgaberechtes

13) Der Vermerk "Rücksendung nur in Originalverpackung"

14) unvollständige(s)/ fehlende(s) Anbieterkennzeichnung/ Impressum

15) Privatverkauf obwohl es sich erkennbar um ein Gewerbe handelt

16) Ausschluss der Gewährleistung bei Gewerbetreibenden

17) Markenverletzung durch Importe

18) Angebot von Markenfälschungen und Patentverletzung

19) Verstoß gegen die Verpackungsverordnung

20) Markenverletzung durch Produktbeschreibung

21) 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung ohne einzeln vertraglich geschlossene Vereinbarung

22) das Wort "Ladenpreis" in der Artikelbeschreibung

23) Verstoß gegen die Buchpreisbindung

24) Indizierte Filme

25) Wortlaut "CE-geprüft" - unter Umständen irreführend und/oder Werbung mit Selbstverständlichkeiten und damit wettbewerbswidrig

26) Verwendung alter Widerrufsbelehrungen (Fassungen vor dem 11.06.2010 bzw. 01.04.2008)

27) KFT-Ersatzteile

28) Falsche Kategorieangabe

29) Unwirksame AGB-Klauseln

30) Falscher UVP-Preis

Kategorien, in denen die häufigsten Probleme auftreten:


1) Gebrauchte Bücher

2) Computer, Computerzubehör und -spiele

3) Sportbekleidung

4) Schmuck & Uhren

5) Gebrauchte Textilien

6) Gewerbliche Angebote von Immobilien

7) Anglerbedarf

8) Modellbauartikel

9) Kosmetik

10) Batterien

11) Spielzeug

12) CD's

13) Kunst und Bilder

14) Textilien

15) Fahrräder

Abmahngefährdete Floskeln:



„Unter Ausschluss der Gewährleistung“:

Die meisten Privatverkäufer haben diesen Vermerk in Ihren Angeboten, davon ausgehend, dass sie, anders wie Gewerbetreibende, keine mindestens einjährige Gewährleistung anbieten müssen. Der Fall ändert sich dann, wenn Privatanbieter durch Ihre Anzahl an Artikeln als Gewerbetreibende eingestuft werden. Dann ist diese Regelung definitiv hinfällig.



„Auslandsversandkosten müssen erfragt werden“:

Hier reicht es nicht, nur diesen Hinweis in der Artikelbeschreibung zu platzieren. Es muss zwingend auch die entstehenden Versandkosten zumindest so ausgewiesen werden, sodass sich der Käufer seinen Endpreis selbst errechnen könnte.



„Die Lieferzeit beträgt in der Regel…“:

Diese Floskel stellt gänzlich eine unwirksame AGB-Klausel dar. Ein Kunde muss ohne Schwierigkeiten und ohne rechtliche Beratung in der Lage sein, die in den AGBs hinterlegte Lieferfrist selbst zu erkennen oder aber zu berechnen.

Sammy
Zuletzt geändert von Sammy33 am 07.08.2010 08:29, insgesamt 1-mal geändert.
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catweazle
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Re: Top 30 der Abmahnungsgründe

#2

Beitrag von catweazle »

,,armes,, deutschland

rechnungsdatum ist gleich lieferdatum
....es geht auch anders.
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